Schutz vor Rückstau

Rückstausicherheit von Gebäuden

Nach jedem heftigen Gewitterregen muss die Feuerwehr zahlreiche überschwemmte Keller trockenlegen. Das müsste in vielen Fällen nicht sein, wenn die Regeln der Sicherung gegen Kanalrückstau eingehalten werden.

Wie kommt es zum Rückstau im Kanalnetz?

Abwasserkanäle werden so bemessen, dass sie den Abfluss von normalen Regenfällen problemlos abführen können. Stärkere Regenfälle führen aber zu einem Einstau der Kanalanlage, der je nach Regenintensität so weit führen kann, dass Abwasser bei den Deckeln austritt und auf der Straße abfließt. Diese Überschwemmungen werden nach den geltenden Normen bewusst in Kauf genommen, um die Errichtungskosten für die Kanalanlagen nicht um ein Vielfaches zu erhöhen. Erst durch diesen Kompromiss ist die Finanzierung von Kanalanlagen überhaupt möglich.

Auch durch Verstopfungen, Rohrbrüche oder den Ausfall von Pumpstationen kann es zu einem Überstau im Kanalnetz kommen. Der sich in diesem Fall auf der Straße einstellende Wasserspiegel wird Rückstauebene genannt. Gegen diesen muss man sich schützen. Bei ebenem Gelände ist gemäß ÖNORM 2501 die maßgebliche Rückstauebene für den Hausanschluss mit zehn Zentimeter über dem Straßenniveau an der Anschlussstelle definiert! Bei Hanglagen, Straßensenken oder Kuppen oder ähnlichem kann die maßgebliche Rückstauebene auch ungünstiger (höher) liegen.

Folgen bei fehlender Rückstausicherung

Wenn bei Starkregen das Abwasser im Kanal ansteigt, so tritt dieses in der Toilette, aus Waschbecken und aus Bodenabläufen unterhalb der Rückstauebene (Straßenniveau plus Zehn Zentimeter) aus und überflutet den Keller! Gleiches gilt auch für Hofabläufe und Schachtabdeckungen unterhalb der Rückstauebene.

Austretendes Abwasser im Keller zerstört einerseits das Kellerinventar, ist aber aufgrund der Bakterienbelastung von kommunalem Abwasser auch ein Gesundheitsproblem. Eine Desinfektion nach einer Kellerüberflutung ist notwendig.

Richtige Sicherung eines Hauses gegen Rückstau aus dem Kanalnetz

Die Einleitungen der in den Obergeschossen anfallenden Abwässer muss in dichten Rohren direkt zum Hausanschluss geführt werden. Dadurch werden zwar bei Rückstau die Hausleitungen auch eingestaut, aber es kommt zu keinem Austritt von Abwasser.

Bauteile unterhalb der Rückstauebene (normalerweise nur der Keller) sollten nicht, oder zumindest nicht direkt an den Kanal angeschlossen werden.

Ist die Entwässerung des Kellers unbedingt erforderlich, bietet eine Hebeanlage (Pumpe) sicheren Schutz. Das Abwasser wird dabei über die Rückstauebene gehoben werden und fließt dann gemeinsam mit den Abwässern der Obergeschosse dem Hausanschluss zu. Ausreichende Wartung muss die Funktionsfähigkeit der Hebeanlage gewährleisten.

Eine weitere Möglichkeit der Rückstausicherung ist der Einbau von Rückschlagklappen. Hierbei sind die Folgen bei Versagen der Anlage gleich, wie ohne Rückstausicherung. Der zuverlässige Schutz hängt also sehr stark von der Qualität der Klappe und der regelmäßigen Wartung ab. Hängen gebliebene Fremdstoffe können aber unter Umständen ein sicheres Schließen verhindern. Auf die Möglichkeit einer händischen Notverriegelung sollte geachtet werden. Wird die Sicherung über Rückschlagklappen realisiert, dürfen Sanitäranlagen im Keller bei Rückstauereignissen nicht verwendet werden!!!

Wer sich für eine Rückschlagklappe entscheidet sollte unbedingt darauf achten, dass das Obergeschoss erst nach der Klappe eingeleitet wird und dass sicher keine Regenrinnen oder Rigole vor der Klappe angeschlossen sind. In diesem Fall füllt man sich selbst seine Hausleitungen mit eigenem Regen- oder Fäkalwasser an und der Keller wird doch überschwemmt.

Hofabläufe und Rigole unterhalb der Rückstauebene sind ebenfalls mit einer Rückstausicherung auszustatten. Schachtabdeckungen und Reinigungsöffnungen unter der Rückstauebene müssen druckdicht verschraubt werden.

Haftung für Rückstau der Kanalanlage

Die Sicherung gegen Rückstau liegt in der alleinigen Verantwortung des Hauseigentümers. Er haftet für sämtliche Schäden, die aufgrund von Rückstau aus dem öffentlichen Kanal auftreten. Kommt es im Zuge einer solchen Überflutung zum Auslaufen von Heizöl, sind auch die Umweltschäden zu berücksichtigen und zu beheben.

Hausdrainageleitungen

In Abwasserkanäle darf kein Drainagewasser eingeleitet werden! Dieses „Fremdwasser“ reduziert die Abflusskapazität des Kanals erheblich. Regenentlastungen sprechen früher an und Abwasser gelangt auch bei kleinen Regenereignissen in den Bach. Bei Rückstau aus dem Kanal werden auch die Drainageleitungen eingestaut und es kommt zu einer direkten Verunreinigung von Grundwasser durch versickerndes Abwasser! Die Verdünnung des Abwassers führt zu Problemen und Mehrkosten in der Kläranlage und in den Abwasserpumpstationen.

Quelle: KSB Know how

Noch mehr Informationen

Bürgerinfo - Rückstau (1,2 MiB)

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