Service für Indirekteinleiter

Abwasserentsorgung für Betriebe

Als Indirekteinleiter gilt jeder Betrieb, der zusätzlich zu den häuslichen Abwässern weitere anfallende Abwässer, die in ihrer Zusammensetzung von häuslichen Abwässern abweichen,  ins Kanalnetz entsorgt. Dazu zählen Gastronomiebetriebe, Tankstellen, Werkstätten, fleischverarbeitende Betriebe, Industriebeetriebe etc.

Indirekteinleiter sind seit Inkrafttreten der Indirekteinleiter-Verordnung 1988 (IEV) gesetzlich dazu verpflichtet, eine Mitteilung über ihr Abwasser zu machen. Es handelt sich dabei um eine Bringschuld: Der betroffene Betrieb muss von sich aus aktiv werden und sich beim Abwasserverband melden.

Die Indirekteinleitung bedarf einer schriftlichen Zustimmung des Kanalisationsunternehmens in Form eines Entsorgungsvertrages.

Der für die Erhebung und die Errichtung des Vertrages, sowie die Führung des Katasters erforderliche Arbeitsaufwand ist auf die Indirekteinleiter umzulegen und wird entsprechend Vorstandsbeschluss vom 07.03.2001 wie folgt in Rechnung gestellt:

Zustimmungsverfahren – Pauschale: 292,00 EUR (exkl. MwSt.)

Der angeführte Betrag ist vom Indirekteinleiter binnen 14 Tagen ab Zustellungsdatum der Zustimmungserklärung an den Abwasserverband Eisenstadt-Eisbachtal zu überweisen. Die Zustimmungserklärung erhält ihre Rechtskraft erst nach Bezahlung des Vertragserrichtungsentgeltes.

Jährliches Katasterführungsentgelt: 146,00 EUR (exkl. MwSt.)

Der angeführte Betrag ist vom Indirekteinleiter ebenfalls binnen 14 Tagen ab Zustellungsdatum der Zustimmungserklärung an den Abwasserverband Eisenstadt-Eisbachtal zu überweisen und ist danach jährlich bis 30.06. fällig. Das Katasterführungsentgelt wird entsprechend der Veränderung des Gesamtindex der Verbraucherpreise 2006 oder bei dessen Entfall des entsprechenden Nachfolgeindex wertgesichert.

Indirekteinleiter sind verpflichtet, die Abwasseremissionsverordnung einzuhalten. Die Abwässer bedürfen teils einer Vorreinigung durch Mineralöl- bzw. Fettabscheider. Der Abwasserverband legt mit jedem Indirekteinleiter vertraglich fest, welcher Abscheider zu verwenden ist, wie oft der Inhalt des Abscheiders zu untersuchen ist etc.

Informationen und Antragsformulare

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