Wirtschaftliche Nutzung des Klärschlamms
Klärschlamm ist ein Gemisch aus organischen Abbauprodukten aus der Abwasserreinigung und mineralischen Anteilen. Durch das gemeinsame Schlammfaulungsprojekt mit dem WV-Wulkatal wird seit 2015 der Klärschlamm von beiden Kläranlagen bei der Kläranlage in Wulkaprodersdorf abgegeben.
Informationen zum Downloaden
Landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm - Vortrag WV Wulkatal - AWV Eisenstadt 2016 (7,9 MiB)
Klärschlammverwertung in der Landwirtschaft
Die Klärschlammverwertung in der Landwirtschaft ist in mehreren Gesetzesmaterien geregelt.
- Wasserrechtsgesetz
- Burgenländisches Bodenschutzgesetz und Klärschlammverordnung
- EU-Nitratrichtlinie
- Aktionsprogramm Nitrat 2012
Zusätzlich sind zahlreiche weitere Bestimmungen, z.B. aus der Landwirtschaftsförderung (ÖPUL, AGRANA, AMA- Gütesiegel-Frischfleisch) zu beachten.
Um den Eintrag von potentiellen Schadstoffen in landwirtschaftliche Böden so gering wie möglich zu halten, sind in der burgenländischen Klärschlamm- und Müllkompostverordnung jährlich zulässige maximale Schadstofffrachten festgelegt.
Kontrolle der Klärschlammabgabe
Im Zuge der Bodenuntersuchung wird überprüft ob die Fläche für die Aufbringung geeignet ist (Neigung, Nähe zu Gewässer, chemische Parameter etc.). Das Kläranlagenpersonal führt Überprüfungsfahrten durch. Die Einarbeitung soll zwischen drei und maximal 24 Stunden nach der Aufbringung erfolgen.
Entschädigung für Klärschlammaufbringung
Die Entschädigung für die Landwirte beträgt € 12 pro Kubikmeter Klärschlamm. Die Anlieferung und Ausbringung erfolgt auch die Abwasser-Verbände in Kooperation mit dem Maschinenring. Bei einer Flächenbelastung von durchschnittlich 15 Kubikmetern pro Hektar ergibt das eine Entschädigung von € 180 pro Hektar.
Die erforderlichen Bodenuntersuchungen vor Aufbringung von Klärschlamm werden vom Abwasserverband beauftragt und finanziert.
Der Landwirt profitiert zusätzlich durch das Einsparen von Düngemitteln.
Bei Interesse an einer Kooperation bitten wir Sie, sich zu melden!